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Gläubigervergleich

Ein Gläubigervergleich kann Ihr erster Schritt in die schuldenfreie Zukunft sein. Vor allem können Sie damit bei positivem Ausgang die Insolvenz verhindern. Wir analysieren bundesweit die Situation von Schuldnern, prüfen die Möglichkeit eines Gläubigervergleichs und führen diesen für Sie durch. Wichtig zu wissen: Selbst wenn Ihnen zum Insolvenzantrag keine Alternative bleiben sollte, müssen Sie dem Gericht gegenüber hierfür Ihren Versuch eines Gläubigervergleichs belegen.

Was ist der Gläubigervergleich?

Es ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen Gläubigern und dem Schuldner. In vielen Fällen führt der Vergleich zum Erfolg, weil die Gläubiger grundsätzlich daran interessiert sind. Bei Ihrer Insolvenz müssen sie nämlich ihre Forderungen ganz oder größtenteils abschreiben. Der Gläubigervergleich soll in der Konsequenz zu einem für Sie und die Gläubiger tragbaren Schuldenbereinigungsplan führen. Da Sie meistens mehrere Gläubiger haben, wenn Sie überschuldet sind, benötigen Sie für den Gläubigervergleich professionelle Hilfe, die wir Ihnen anbieten. Schuldnerberatungsstellen bieten ebenfalls so eine Hilfe an, sind aber oft heillos überfordert. Vielleicht konnte Sie dies schon selbst feststellen.

Bedeutung des Gläubigervergleichs für Sie als Schuldner

Der Gläubigervergleich als außergerichtlicher Einigungsversuch ermöglicht es Ihnen, wieder die Kontrolle über Ihre finanzielle Situation herzustellen. Sie werden bei einem Gelingen dieses Gläubigervergleichs fortan nicht mehr von Mahnungen bedrängt. Natürlich müssen Sie sich hierfür an den neu ausgehandelten Zahlungsplan halten. Dieser sollte aber so beschaffen sein, dass Sie ihn stemmen können. Daher gilt der Gläubigervergleich stets als erster bedeutsamer Schritt, um ein Schuldenproblem zu bewältigen.

Wie funktioniert der Gläubigervergleich mit unseren Partneranwälten?

Wir (d.h. die zur rechtsberatung befugten, z.B. Partneranwälte oder Fremdanwälte) analysieren zunächst Ihre Verschuldungssituation. Halten Sie hierfür alle Ihnen zugänglichen Informationen zu Ihren Verbindlichkeiten bereit (auf Papier und digital inklusive Aktzenzeichen und Adressen von Gläubigern). Dann überprüfen wir die Fakten auf Vollständigkeit, ermitteln den Grad Ihrer Überschuldung und nehmen mit allen Gläubigern Kontakt auf. Wir schildern ihnen Ihre Situation und weisen auf die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz hin. Für die Gläubiger stellt sich hiermit eine neue Situation her: Sie wissen ab sofort, dass Sie als Schuldner nicht zahlungsunwillig sind, sondern Zahlungsschwierigkeiten haben. Sollte es hierfür Gründe wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder sonstige nachvollziehbare Gründe geben, teilen wir diese den Gläubigern mit. Anschließend stellen wir einen Zahlungsplan auf, der Ihre Schulden streckt, allerdings von den Gläubigern auch akzeptiert werden muss. Nicht zuletzt prüfen wir mögliche Stundungen, Schuldenerlassoptionen und auch mögliche Verjährungen oder unberechtigte Forderungen. Über diese Fakten verhandeln wir mit Ihren Gläubigern. Wenn diese zustimmen, zahlen Sie in Zukunft nur noch vertretbare kleinere Raten, unter Umständen auch nur eine Rate an eine Stelle, wenn die Schulden zusammengefasst werden. Das sind technische Details, zu denen wir Sie gern ausführlicher beraten. Um einen Zahlungsplan zu erstellen, müssen wir Ihre persönliche Haushaltssituation kennen. Hierfür benötigen wir eine Übersicht zu Ihren Einnahmen und Ausgaben exklusive der Schulden. Anhand dieser Aufstellung lässt sich der für Sie mögliche Zahlbetrag für die Schuldenbereinigung errechnen. Von den Gläubigern benötigen wir wiederum eine genaue Forderungsaufstellung mit Untergliederung in Hauptforderung, Zinsen und Kosten (etwa Mahngebühren). Auf der Basis dieser Untergliederung können wir weiter verhandeln. Die Verhandlung führt zum Schuldenbereinigungsplan. Sollten ihm alle Gläubiger zustimmen, tilgen Sie künftig auf diese Weise Ihre Schulden. Sollte sich auch nur ein Gläubiger verweigern, wäre der Plan gescheitert. Doch es lässt sich durchaus mehrfach verhandeln. Bei einem endgültigen Scheitern wird die Insolvenz sehr wahrscheinlich, doch Sie benötigen den Nachweis über den Versuch eines Gläubigervergleichs wie erwähnt für das Gericht.

Wie sieht der Schuldenbereinigungsplan aus?

In diesem Plan stellen wir Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar und unterbreiten einen konkreten Vorschlag zur Schuldenbereinigung. Ein Schuldenbereinigungsplan lässt sich grundsätzlich frei aushandeln. Zu den getroffenen Vereinbarungen können diese Maßnahmen gehören:

  • Ratenzahlung in kleineren Raten über einen längeren Zeitraum
  • Stundung von Raten
  • Verwertung von Sicherheiten
  • teilweiser oder vollständiger Schuldenerlass
  • Zins- und/oder Kostenverzicht
  • Schonung bzw. Erhalt bestimmter Vermögenswerte
  • kleinere Einmalzahlung an einen bestimmten Gläubiger
Zum Schuldenbereinigungsplan gehören in der Regel Anpassungsklauseln, damit Sie auf veränderte Verhältnisse flexibler reagieren können. Veränderte Verhältnisse können sich durch erneute Arbeitslosigkeit, Krankheit, Familiennachwuchs oder auch eine unerwartete Reparatur ergeben. Eine Anpassungsklausel sollte Ihnen eine Ratenpause von ein bis zwei Monaten pro Jahr bewilligen.

Gläubigervergleich: Vorteile gegenüber der Insolvenz

Mit einer Insolvenz verlieren Sie auf rund zehn Jahre Ihre Kreditwürdigkeit. Zudem wird die Insolvenz von Amts wegen veröffentlicht und auch im Internet gefunden. Ihr Ruf könnte für immer ruiniert sein. Mit dem Gläubigervergleich hingegen bleiben Sie handlungsfähig. Sie sind nicht auf Jahre an die Pfändungsfreigrenze gekettet. In der Insolvenz können Sie sich praktisch nicht einmal ein neues Auto anschaffen. Der betreffende Schufa-Eintrag wird in der Regel erst nach zehn Jahren gelöscht.
Das Gericht kennt diese Vorteile und möchte, dass Sie sich um einen Gläubigervergleich bemühen. Auch die Gläubiger sind trotz eventueller kleinerer Forderungsausfälle (durch einen teilweise Schuldenerlass) eher an diesem Vergleich als an Ihrer Insolvenz interessiert. Bei Letzterer erhalten einige nachrangige Gläubiger wenig bis nichts aus dem, was Sie künftig an den Insolvenzbevollmächtigten abtreten. Den erstrangigen Zugriff hat das Finanzamt.

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Gläubigervergleich

Vielen sind die Chancen die ein Gläubigervergleich bietet gar nicht bekannt. Dabei kann es eines der effektivsten Mittel sein um aus der Schuldenfalle zu gelangen.

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