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Überschuldung

Eine Überschuldung ist festzustellen, wenn ein Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern (sogenannte Verbindlichkeiten) weder aus seinen erwartbaren Einnahmen noch aus seinem Vermögen bedienen kann. Dieser Zustand deutet sich meistens an und kann daher rechtzeitig abgewendet werden. Wir beraten bundesweit Schuldner, erfassen deren Haushaltssituation, die Zahl der Gläubiger und die Forderungshöhen. Anschließend können wir mit den Gläubigern neue Raten und/oder Nachlässe verhandeln. Im Idealfall lässt sich damit die Insolvenz vermeiden. Zudem können Sie als Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen.

Problematik der Überschuldung

Eine Überschuldung stellt sich sehr schleichend, manchmal aber auch durch ein unvorhersehbares Ereignis sehr plötzlich ein. Betroffen sind Privatpersonen, Unternehmen und sogar Staaten. Ein unvorhersehbares Ereignis des Jahres 2020 war der Ausbruch der Corona-Pandemie, die zur massenhaften Überschuldung geführt hat. Doch auch zuvor war schon die Zahl der überschuldeten Privathaushalte und Unternehmen stetig gestiegen. Im Jahr 2019 waren in Deutschland rund sieben Millionen natürliche oder juristische Personen betroffen. In der Regel tritt Überschuldung nur sehr selten durch Fahrlässigkeit (etwa exzessiver Konsum von Privatpersonen) ein. Es ist durch die gängige Schufa-Abfrage in Deutschland auch gar nicht ohne Weiteres möglich, sich auf so eine Weise zu überschulden. Wer etwa als Angestellter einen bestimmten Schuldenstand erreicht, erhält nach der obligatorischen Schufa-Abfrage durch eine Bank keinen neuen Kredit mehr. Nur durch bei Privatpersonen aufgenommene oder Schufa-freie Kredite wäre allein durch Konsum eine Überschuldung zu erreichen. Doch es treten Lebensereignisse ein, mit denen niemand gerechnet hat. So könnte eine Immobilie samt Grundstück drastisch ihren Wert verlieren (so geschehen in ostdeutschen Regionen nach 2000), gleichzeitig möchte sich das finanzierende Paar trennen. Da niemand von beiden allein den Kredit stemmen kann, will das Paar das Haus verkaufen, erhält aber nicht einmal genug Erlös, um den laufenden Kredit abzulösen, für den zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Auf einmal sind die beiden Ex-Partner überschuldet. Es gibt diverse weitere Entwicklungen, die zu einer Überschuldung führen können.

Gängige Ursachen für eine Überschuldung

  • Vermögensverfall (Wertminderung von Vermögen wie im geschilderten Fall der Immobilie, aber auch durch Verluste bei Aktien etc.)
  • Arbeitslosigkeit
  • lange Krankheit und/oder Berufsunfähigkeit, auch Suchterkrankung oder ein Unfall
  • Umsatzeinbrüche bei Unternehmern durch Fehleinschätzung des Marktes oder durch äußere Ereignisse wie die Corona-Pandemie
  • explodierende Zinskosten im dauerhaft ausgeschöpften Dispokredit
  • Scheidung oder familiärer/partnerschaftlicher Todesfall
  • gescheiterte Existenzgründung
  • prekäres Konsumverhalten
  • gescheiterte Immobilienfinanzierung

Ist schlechter Umgang mit Geld entscheidend für eine Überschuldung?

Diesen Vorwurf hören überschuldete Personen aus ihrer Familie stets zuerst, doch nach Auskunft von Schuldnerberatungsstellen und nach unseren eigenen Erhebungen betrifft dies nur etwa jeden zehnten Schuldner. Es ist wie erwähnt gar nicht so einfach, sich durch bloßen Konsum zu überschulden, weil dem die Schufa einen Riegel vorschiebt. Es ist also überwiegend eher sich ändernden Verhältnissen geschuldet, dass eine Überschuldung eintritt. Die Frage stellt sich, ob eine Person diese Änderungen hätte ahnen können. Gewerbetreibenden fällt es stets sehr schwer, die Entwicklung in ihrem Markt für die kommenden fünf Jahre zu prognostizieren. Doch so lange werden meistens Schulden getilgt. Ein Angestellter könnte sich etwas ruhigeren Gewissens verschulden, doch auch er könnte entlassen werden. Ein Beamter befindet sich auf der ganz sicheren Seite, wie es scheint, doch auch er könnte dienstunfähig werden und erhält dann deutlich geringere Bezüge. Die Dienstunfähigkeit tritt durch eine Krankheit oder einen Unfall ein. Wer kann solche Dinge voraussehen? Bei aller gebotenen Vorsicht dürften wir dann praktisch keine Kredite mehr aufnehmen, doch so verhält sich niemand. Es ist auch unrealistisch.

Wie sicher funktioniert die Schuldenbremse der Schufa?

Sie funktioniert zwar gegen die Kreditaufnahme in einem gewissen Umfang, allerdings funktioniert sie finanzmathematisch nicht korrekt. Die Schufa erfasst nämlich nicht das Einkommen von Personen, sondern nur ihren Schuldenstand. Bei einer bestimmten Zahl von Krediten oder Verträgen mit laufenden Zahlungsverpflichtungen (Miete, Handy, Leasing) und einem bestimmten Schuldenstand sinkt der Schufa-Score unter 90 Punkte: Damit erhält die Person keinen Kredit mehr oder nur ein Darlehen zu sehr schlechten Konditionen. Ob jedoch diese Person ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 oder 7.000 Euro zur Verfügung hat, weiß die Schufa nicht. Aus diesem Grund schützt der Schufa-Mechanismus die Person mit dem hohen Nettoeinkommen besser. Wenn jedoch der Mensch mit dem niedrigeren Nettoeinkommen plötzlich arbeitslos wird, könnte er die zuvor von der Schufa akzeptierten Kredite möglicherweise nicht mehr bedienen. Leider tendieren manche Menschen (nämlich jenes oben erwähnte Zehntel mit dem schlechten Geldumgang) dazu, relativ bedenkenlos immer neue Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Dass das heutzutage so einfach möglich ist, verschärft das Problem. Der Handel bietet praktisch jedem Käufer einen Ratenkredit an, ein Dispokredit ist relativ leicht zu erhalten, durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr geben wir Geld aus, ohne es zu merken. Die Abbuchungen erfolgen erst deutlich nach dem Kauf, sodass wir emotional den Zusammenhang zwischen Geldausgaben und unserem Kontostand nicht mehr richtig herstellen. Das ist auch ein Grund für Überschuldung, jedoch nicht der wichtigste.

Juristische Folgen der Überschuldung

Eine Überschuldung kann zur Privat- oder Regelinsolvenz führen. Die Insolvenzordnung (InsO) nennt sie als Hauptgrund und Voraussetzung für das Insolvenzverfahren. Für juristische Personen und einige Personengesellschaften ist sie der entscheidende Insolvenzgrund (§ 19 Abs. 2 InsO). Schuldner können alle Wirtschaftssubjekte sein:

  • Unternehmen (auch Staatsunternehmen)
  • Privathaushalte
  • ein Nationalstaat
  • ein Bundesland
  • Gemeindeverbände
  • Gemeinden
Eine Überschuldung führt aber nicht in jedem Fall zwingend zur Insolvenz. Bei Privatpersonen und auch bei bestimmten Personengesellschaften wird zunächst gerichtlich die Zahlungsunfähigkeit festgestellt. Diese ist eine Vorstufe zur Insolvenz, hat aber andere Rechtsfolgen. Unter anderem führt sie nicht zur gerichtlich angeordneten Insolvenzverwaltung und auch nicht zur Restschuldbefreiung. Grundsätzlich gilt ein Wirtschaftssubjekt als überschuldet, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Zum Vermögen gehören in diesem Sinne auch Vermögensgegenstände, die per Kredit angeschafft wurden.

Studien zur Überschuldung

Zur Überschuldung werden immer wieder Studien durchgeführt, die unter anderem der deutsche Schuldenkompass zitiert. Eine dieser Studien betrachtete in den vergangenen Jahren die Verteilung der Schuldenvolumina auf einzelne Gläubigergruppen. Sie sagt mithin aus, wo die natürlichen und juristischen Personen wie viele Schulden aufnehmen. Die Schuldenvolumina verteilen sich vorrangig auf folgende Gläubigergruppen:

  • Kreditinstitute: 48,8 %
  • Inkassounternehmen: 11,8 %
  • Finanzämter und weitere öffentliche Gläubiger: 7,2 %
  • Privatpersonen: 4,0 %
  • Vermieter: 3,9 %
  • Telefongesellschaften: 2,9 %
Bei den hohen Bankschulden machen gescheiterte Immobilienfinanzierungen und Existenzgründungen einen sehr großen Anteil aus. Die Studien zur Überschuldung befragen auch Gläubiger nach ihren Erkenntnissen zu den Schuldenursachen. Aus ihren Antworten ergibt sich das recht eindeutige Bild, dass Einkommensveränderungen am häufigsten eine Überschuldung auslösen, gefolgt von einer mangelnden finanziellen Allgemeinbildung und der unangemessenen Konsumneigung mancher Personen.

Wege aus der Überschuldung

Es gibt verschiedene Wege aus der Überschuldung, die wir mit Ihnen gemeinsam gehen können. Dazu gehören:

  • Streckung der Schulden auf einen längeren Zeitraum, sodass die Raten niedriger werden
  • Stundung
  • Veräußerung von Vermögen
  • Schuldenerlass durch Gläubiger
Dass Gläubiger auch Schulden erlassen, mögen viele Schuldner gar nicht glauben, doch es kommt in der Praxis vor. Selbst das Finanzamt ist in einigen Fällen dazu bereit, um die Insolvenz des Schuldners abzuwenden. Natürlich werden Schulden praktisch nie vollständig erlassen. Solche Regelungen müssen zudem mit den Gläubigern ausgehandelt werden. Sie setzen eine hohe Bereitschaft des Schuldners voraus, die Probleme um jeden Preis lösen zu wollen. Wir führen nach der Analyse Ihrer Situation diese Verhandlungen für Sie und ermitteln, welche Wege aus der Schuldenfalle für Sie gangbar sind.

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