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Zwangsvollstreckung

Mit einem professionellen Schuldenberater die Zwangsvollstreckung abwenden

Schulden, unbezahlte Rechnungen, Miet- und Steuerschulden, nicht bediente Kredite, Verzug mit den Ratenzahlungen: Es gibt viele Gründe, warum Verbraucher früher oder später zahlungsunfähig werden. Bleiben die Zahlungen an die Gläubiger nach längerer Zeit und trotz vorheriger Mahnung aus, droht die Zwangsvollstreckung. Es handelt sich um ein Verfahren, mit denen Gläubiger mit staatlicher Hilfe ihre Forderungen gegenüber den betreffenden Schuldnern durchsetzen können. Häufig ist ein Zwangsvollstreckungstitel die einzige Möglichkeit, damit Gläubiger doch noch an ihr Geld kommen. Nicht nur private Gläubiger, sondern auch Behörden können die Zwangsvollstreckung gegen privater Schuldner betreiben.

Diese Maßnahme sollte jedoch immer das letzte Mittel der Wahl bleiben, denn kommt es erst einmal so weit, sind die betroffenen Schuldner häufig schon zahlungsunfähig. Die Gläubiger gehen trotz Rechtstitel ebenso häufig leer aus, insbesondere dann, wenn bereits andere Gläubiger zuvor ihrer Rechte geltend gemacht haben. Kommt eine Zahlungsvereinbarung doch noch zustande, dauert es oft viele Jahre, bis die Schuldner ihre gegenüber den Gläubigern bestehenden Verbindlichkeiten beglichen haben.

Der Schuldenberater als Bindeglied zwischen Schuldner und Gläubiger

Besser ist, wenn es gar nicht erst so weit kommt und die Zwangsvollstreckung angesichts drohender Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden kann. Vielen Menschen ist diese Situation verständlicherweise unangenehm, insbesondere dann, wenn sie unverschuldet ist. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse im Leben können schnell dazu führen, dass Menschen ihren monatlichen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Wer zugibt, in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken, fürchtet Stigmatisierung sowie die Verachtung von Familie und Freunden. Aus diesen Gründen sehen viele Schuldner davon ab, sich Hilfe von außen zu holen. Sie warten leider zu lange ab, in der Hoffnung, alleine aus dieser unangenehmen Situation herauszukommen. Haben sich jedoch unbezahlte Rechnungen und weitere Schulden erst einmal angesammelt, bleibt meistens nur noch der Weg in die private Insolvenz.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Betroffene sich umgehend professionelle Hilfe suchen. Als professioneller Schuldenberater stehen wir Schuldnern mit Rat und Tat zur Seite. Für uns ist der einzige Weg eben nicht die Zwangsvollstreckung. Selbst angesichts einer scheinbar aussichtslosen Schuldensituation gibt es immer noch Wege, eine Zwangsvollstreckung beziehungsweise eine private Insolvenz abzuwenden. Wir erfassen die Haushaltssituation des Schuldners, die Anzahl der Gläubiger und die Forderungshöhe. Unser Ziel ist die finanzielle Entlastung unseres Auftraggebers und im Optimalfall die Vermeidung einer Privatinsolvenz.

Als professioneller Schuldenberater sind wir das Bindeglied zwischen Schuldner und Gläubiger. Was viele Schuldner nicht wissen: Längst nicht alle Gläubiger sehen eine Zwangsvollstreckung als das einzige Mittel, um ihre Forderungen einzutreiben. Ein Zwangsvollstreckungsverfahren ist zeitaufwändig. In vielen Fällen bestehen ältere Rechte weiterer Gläubiger, sodass häufig das eigene Nachsehen besteht. Vereinfacht gesagt wird in einem Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem Motto „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gehandelt. Haben zum Beispiel vier Gläubiger ihre Rechte über ein Zwangsvollstreckungsverfahren angemeldet, ist es für die Gläubiger des zweiten, dritten und vierten Ranges recht unwahrscheinlich, ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner über den Zwangsvollstreckungstitel einzutreiben. Ein Schuldner, der seinen Gläubigern über eine professionelle Schuldnerberatung nachweist, Interesse an einer für beide Seiten einvernehmlichen und zufriedenstellenden Lösung zu haben, kann eher auf Nachsicht hoffen als jemand, der alles einfach laufen lässt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung: Kontopfändung, Zwangsvollstreckung in Immobilien sowie die Mobiliarvollstreckung.

Mobiliarvollstreckung

Im Rahmen der Mobiliarvollstreckung erfolgt eine Sachpfändung über einen Gerichtsvollzieher. Auf der Grundlage eines entsprechenden Pfändungstitels inspiziert der Gerichtsvollzieher die in den privaten Wohnräumen des Schuldners befindlichen Gegenstände. Grundsätzlich ist alles pfändbar, was über den Rahmen einer bescheidenen, täglichen Lebensführung hinausgeht. Unpfändbar sind zum Beispiel Mobiliar, Waschmaschine, Fernsehgerät, Computer und Telefon, eben alles, was der Schuldner zur täglichen Lebensführung und sozialen Teilhabe braucht. Es ist jedoch zumutbar, dass Schuldner der zum Beispiel einen wertvollen Fernseher gegen ein bescheideneres Modell eintauscht. Dieses Verfahren wird als Austauschpfändung bezeichnet. Auch Mobiliar ist nicht grundsätzlich unpfändbar. So gehören zum Beispiel wertvolle Antiquitäten nicht zu einer bescheidenen Lebensführung. Was pfändbar ist und was nicht, entscheidet der Gerichtsvollzieher daher stets im Einzelfall.

Lohnpfändung

Bei dieser Art der Zwangsvollstreckung ist der Arbeitgeber als Drittpfänder zur Zahlung an den Gläubiger verpflichtet. Der gepfändete Teil des Gehaltes wird nicht mehr an den Arbeitnehmer, sondern an die Gläubiger gezahlt.

Kontopfändung

Die Konten, Sparbücher und/oder Wertpapierdepots des Schuldners werden eingefroren, sodass dieser keinen Zugriff mehr darauf hat. Das Geld steht ihm jetzt nicht mehr zur freien Verwendung zur Verfügung. Der gepfändete Betrag darf den monatlichen Freibetrag, der dem Schuldner zur täglichen Lebensführung weiterhin zur Verfügung stehen muss, nicht übersteigen. Einzige Ausnahme: Der Schuldner braucht diesen Freibetrag nicht auf, was jedoch selten der Fall ist. Die Kontopfändung erfolgt über die Bank.

Forderungsvollstreckung

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Pfändung von Forderungen, die der Schuldner gegenüber Dritten hat. Dies können zum Beispiel Mietzahlungen sein. In diesem Fall ist der Mieter des Schuldners Drittpfänder, die Zahlung erfolgt nicht mehr an den Vermieter, sondern an den Gläubiger. Am häufigsten erfolgt die Forderungsvollstreckung jedoch im Rahmen bestehender Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber oder der Bank des Schuldners. Vollstreckt wird im Rahmen von Gehalts- und Lohnforderungen beziehungsweise in Sparguthaben.

Der maximal pfändbare Betrag ist nicht festgelegt, sondern richtet sich vielmehr nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie nach der persönlichen Situation des Schuldners. Sind zum Beispiel minderjährige Kinder oder Kinder in der Ausbildung zu versorgen, erhöht sich der persönliche Freibetrag. Ausschließlich über diesen Betrag hinausgehende Beträge dürfen gepfändet werden.

Zwangsversteigerung

Mit der Zwangsversteigerung werden Immobilien, Wohneigentum oder Grundstücke des Schuldners versteigert, soweit diese zur Deckung der ausstehenden Forderungen vorhanden sind. Dieser letzte Ausweg erfolgt in der Regel nach einem erfolglosen Mahnverfahren.

Wann kann ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten?

Generell gilt, ein privater Gläubiger kann Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner einleiten, sobald er im Besitz eines rechtsgültigen Vollstreckungstitels ist. Behörden brauchen dagegen keinen Rechtstitel, denn ausstehende Forderungen werden rechtskräftig, sobald die Widerspruchsfrist für den Schuldner abgelaufen ist. Rechtlich gesehen stehen dem Schuldner keine weiteren Mittel als der Widerspruch zur Verfügung, um die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden.

Gläubiger können nicht bei Ausbleiben der ersten Zahlungen umgehend eine Zwangsvollstreckung über das Gericht einleiten lassen. Reagiert der Schuldner nicht auf Zahlungserinnerungen, folgt im ersten Schritt das Mahnverfahren. Dieses kann mehrere Wochen dauern. Nach Erhalt des gerichtlichen Mahnbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um die offenen Forderungen zu begleichen beziehungsweise diesem zu widersprechen. Erst, wenn der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid reagiert oder wenn absehbar ist, dass die ausstehenden Forderungen nicht beglichen werden, hat der Gläubiger die Möglichkeit, einen gerichtlichen Vollstreckungstitel zu erwirken und über diesen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten.

Wie lange ein Zwangsvollstreckungsverfahren dauert, hängt vom Einzelfall ab, also maßgeblich von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen sowie von den persönlichen Lebensverhältnissen des Schuldners. Mitunter kann es mehrere Jahre dauern, bis die Schulden vollständig getilgt sind.

Schuldner haben natürlich die Möglichkeit, verschiedene Rechtsmittel wie die sofortige Beschwerde in der nächst höheren Instanz einzulegen, soweit der Vollstreckungstitel noch nicht rechtskräftig ist. Von dieser Maßnahme raten unsere Experten jedoch ab, da die meisten Vollstreckungstitel aufgrund nachweislich nicht beglichenen Forderungen erteilt wurden. Dieses Rechtsmittel stellt lediglich eine Zeitverzögerung dar, hilft dem Schuldner jedoch in keiner Weise.

Vorteil der Schuldenberatung: absolute Diskretion

Eine Zwangsvollstreckung ist immer unangenehm, sowohl für den Gläubiger, der mitunter eine lange Zeit warten muss, bis seine Forderungen beglichen sind als auch für den Schuldner. Diese letzte Maßnahme wirkt sich nicht nur auf die finanzielle Lage des Schuldners aus, sondern ist meistens auch nicht vor dem persönlichen Umfeld, zu denen Familie und Freunde gehören, zu verbergen. Daher ist die Beratung durch einen professionellen Schuldenberater zu empfehlen, denn es ist immer gut, mit den Gläubigern zu verhandeln und alternative Lösungen anzubieten.

Nach Erfassung der persönlichen und finanziellen Lage erarbeiten wir gemeinsam mit den Schuldnern ein tragfähiges Konzept zur Schuldentilgung. Die Zwangsvollstreckung beziehungsweise die persönliche Insolvenz wird im Optimalfall angewendet. Die Beratung durch einen Schuldenberater hat für Schuldner noch einen weiteren Vorteil: absolute Diskretion. Im Gegensatz zu einer Zwangsvollstreckung, bei der je nach Art der einzelnen Maßnahmen entweder der Gerichtsvollzieher vor der Haustür steht oder der Arbeitgeber über eine Lohn- beziehungsweise Gehaltspfändung von der persönlichen finanziellen Lage erfährt, erfolgt die Beratung mit unseren Schuldenberatern genauso vertraulich wie das Gespräch mit dem Hausarzt oder Anwalt.

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